Re: Gaube ohne Genehmigung - was droht uns


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juli, 2007 um 13:35:27

Antwort auf: Gaube ohne Genehmigung - was droht uns von Petra am 16 Juli, 2007 um 03:39:38:

: Wir haben vor einem Jahr leichtfertiger Weise eine Gaube ohne Genehmigung bauen lassen. Nun sind wir beim Bauamt angezeigt worden. Was droht uns jetzt im schlimmsten Fall? Muss der Nachbar der Gaube zustimmen? Kann man gegen diesen Nachbarn - ein sehr unangenehmer Herr, der uns mit ziemlicher Sicherheit angezeigt hat - etwas tun? Er hatte auch schon alle möglichen Rechtsstreits mit den vorigen Besitzern unseres Hauses.

Sollte die Gaube nicht genehmigungsfähig sein (materiell UND formell illegal) droht der Rückbau. Wenn eine Genehmigung erreicht werden kann (formell illegal), kann auch nachträglich eine Genehmigung erteilt werden. Diese ist normalerweise mit erhöhten (dreifachen) Genehmigungsgebühren verbunden. Hinzu kommen die Honorarkosten für die Erstellung des Bauantrages durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z. B. Architekt).

Ob eine Zustimmung von Nachbarn erforderlich ist, lässt sich erst nach Prüfung von Unterlagen (Bauzeichnungen, B-Plan, Örtlichkeit) feststellen.



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