Abgeschickt von Ulrich Jäckels am 16 Juli, 2007 um 23:49:49
Hallo!
Nach der Dacherneuerung eines Schuppens ist eine Grenzmauer, die auf unserem Grundstück steht, konstuktionsbedingt ca. 5cm höher, d.h. jetzt ca. 150-210cm (Gefälle) Mauerhöhe auf der Nachbarseite.
Fragen (Saarl. Recht):
Wie hoch darf eine Grenzmauer sein?
Wo wird die Höhe der Mauer gemessen? 150cm vorne, 210cm hinten - Was ist maßgeblich?
Aus dem Schuppen (rundum geschlossen) wurde ein überdachter Freisitz (Mauer-Grenzmauer-Mauer, eine Seite offen'). Bebauungsart geändert?
Anzeige/Genehmigungspflicht versäumt?