Abgeschickt von Bolanger am 17 Juli, 2007 um 08:11:22:
Antwort auf: Anbau Reihenmittelhaus von Kasieoe am 16 Juli, 2007 um 14:00:56:
Da ist die Nachbarzustimmung erforderlich
: Hallo,
: kann man in NRW an ein Reihenmittelhaus (z.B. in einer 4er Reihe) ein Erdgeschossanbau als Grenzbebauung anbauen,
: da die Reihenhausbreite unter der normalen Abstandsregelung von je 3m liegt. Man hat also keine andere Möglichkeit.
: Muß der Bauherr grundsätzlich eine Zustimmung der Nachbarn haben, oder gibt es Ausnahmen (z.B. wenn die
: Reihenendhäuser schon angebaut haben und nur die Reihenmittelhäuser noch nicht)
: Danke für die Antworten