Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bolanger am 17 Juli, 2007 um 08:18:03:

Antwort auf: Grenzbebauung von W. Braner am 15 Juli, 2007 um 11:12:04:

Hallo,

die Gestaltung Ihrer Garagenwand ist Ihnen überlassen, solange Sie keine Minderheiten angreifen oder öffentliches Ärgerniss erregen, z.B. mit dem Motiv einer Mordszene. Eine dreckige Garagenwand ist normal und keiner zwingt Sie, die Wand zu reinigen. Ich würde den Spieß umdrehen und die Wand regelmäßig streichen wollen, und zwar immer dann, wenn der Nachbar Holz davor gestapelt hat. Dann muss er das Holz immer wieder wegstapeln, kann sich aber aufgrund des hammerschlagrechtes nicht dagegen wehren.

: Hallo,
: Unsere Garage steht als Grenzbebauung, die Stirnseite geht zum Nachbarn, dessen Haus später gebaut wurde.
: Die Wand zum Nachbarn, wo dessen Einfahrt sich befindet, wird ständig zur Abstellung v. Fahrrädern, Rollern, Holz und wird beim Fussball zum Abprallen benutzt. <So sieht die Wand dann also auch aus.
: Der Nachbar möchte nun, daß ich die Wand streiche, das sehe ich nicht ein, da ich die Wand auch nicht nutze!
: Wer kennt sich da bitte aus.




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