Anrecht auf Ausnahme von Veränderungssperre?


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Abgeschickt von Klaus K am 17 Juli, 2007 um 08:22:54:

Hallo,

wir haben eine Baulücke gekauft, die zukünftig mit einem Bebauungsplan überplant werden soll. Es gibt eine Veränderungssperre. Unsere allgemeine Voranfrage "wir bitten um Erlaubnis, der Naachbarbebauung angepasst schon jetzt bauen zu dürfen" wurde abgelehnt mit Verweis auf die Sperre.

Hat man eigentlich ein Anrecht auf eine Ausnahme von der Veränderungssperre? Unser Haus woll nicht höher werden als die Nachbarhäuser, auch nicht tiefer oder sonst deutlich anders.

Danke,

Klaus



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