Re: Doppelhaushälfte, Aussenanstrich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 17 Juli, 2007 um 16:32:19:

Antwort auf: Re: Doppelhaushälfte, Aussenanstrich von Sascha am 17 Juli, 2007 um 11:48:09:

Nein, das kann er nicht untersagen. Genau genommen bist Du sogar verpflichtet, für einen ordentlichen Wandanschluss zu sorgen. Ansonsten würdest Du ja beim Wischen des Balkons das dreckige Wasser an seine Hauswand wischen und es dort runterlaufen lassen.

Ich würde zuerst beim Nachbarn nachfragen, ob ich einen ordentlichen Wandanschluss machen darf. Wenn er das nicht zusagt, dann würde ich schriftlich vereinbaren, dass er auch dafür geradezustehen hat, wenn dadurch ein Schaden eintritt. Dann kann es Ihnen nämlich egal sein, was mit der Wand passiert.

Ach ja, solche Arbeiten immer von einem Fachbetrieb ausführen lassen. Kostet zwar ein paar EUR, aber dann kann Ihnen keiner vorwerfen, schlampig gearbeitet zu haben. Immer wenn es nicht mehr um Ihr eigenes Hab und Gut geht, sollten die Arbeiten von Fachbetrieben durchgeführt werden.

: Aber wie ist das zB beim Flienlegen auf Balkon. Da muss man ja auch Fugen oder sogar Abschlussleisten in dei Wand zum Wasserschutz legen. das könnte er mir untersagen?

: Sascha

:
: : Nö, die Wand gehört dem nachbarn, also darf er sie gestalten, wie er will. Es steht Ihnen ja frei, auf Ihrem Balkon und auf Ihrem Grund und Boden eine zweite wand davor zu setzen, einen Sichtschutz aufzustellen, wenn Ihnen die Farbe nicht gefällt oder ähnliches.

: : Gruß,

: : Bolanger

: :
: : : Hallo zusammen,

: : : wie ist das denn bei einem versetzten Doppelhaus. Bei dem die bauliche Wand des Nachbarhauses die eigentliche Wand des anderen Balkons ist. Also optisch gesehen gehört die Wand zu dem Balkon. D.h. wenn der Nachbar die seine ganzen Wände streicht, ist auch ein Stück des Balkons von Nachbar gestrichen. Der eigentliche Eigentümer der Wand sieht davon nie was.

: : : Also eigentlich müsste ich die Wand (den Balkon) streichen düfen, oder?

: : : Danke Sascha





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]