Re: Baumangel


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Abgeschickt von Jakob am 04 Mai, 2004 um 18:02:56:

Antwort auf: Aussentreppe/Hauseingangstreppe von Elli am 04 Mai, 2004 um 06:00:09:

Wusste der Bauunternehmer, dass gefliest werden soll und können Sie das beweisen? Wenn Sie in Ihrem Vertrag mit der Baufirma nichts anderes vereinbart haben, dann gelten die Regelungen der §§ 433 ff. BGB. Lesen Sie mal! Die Gegenseite hat 2 Nachbesserungsversuche, also wäre jetzt Schluss. Wenn sicher sind, dass die Treppe nicht den bautechnischen Anforderungen genügt, können Sie ein Beweissicherungsverfahren einleiten und dann geht alles seinen Weg. Wo in welchem Bundesland?




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