Re: Ab wann spricht man von einer Wand?


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Abgeschickt von Sebastian am 18 Juli, 2007 um 16:39:51:

Antwort auf: Re: Ab wann spricht man von einer Wand? von Sebastian am 18 Juli, 2007 um 16:35:45:

Hatte gerade Probleme beim Copy & Paste, hier schnell der Wortlaut der zitierten Stelle:

11.1.5 Carports
Carports sind Überdachungen zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen ohne eigene Seitenwände. Sie sind nach § 2 Abs. 3 S. 2 GarVO NRW offene Garagen und fallen damit grundsätzlich unter Abs. 11.
Das Verbot von Öffnungen in den den Nachbargrenzen zugekehrten Wänden schließt die Errichtung von Carports nicht aus, da das Verbot nur dort wirkt, wo tatsächliche Wände vorhanden sind. Wände sind nur solche Bauteile, die raumab-schließende Funktion besitzen.




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