Re: Bebaubare Fläche eines Grundstückes / Garage


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Abgeschickt von kbn am 19 Juli, 2007 um 11:22:50

Antwort auf: Bebaubare Fläche eines Grundstückes / Garage von J. Klett am 19 Juli, 2007 um 09:35:29:

: Hallo, die zulässige bebaubare Fläche eines Grundstückes ist zu 100% mit einem Gebäude belegt.
: Besteht die Möglichkeit trotzdem eine Fertiggarage aufzustellen oder nicht ?
: Geht eine Fertiggarage in die Berechnung ein, oder gibt es hier einen anderen Ansatz ?
: Wie verhält sich das Problem mit Carport`s ?

: Danke für eine Antwort

Die zulässige bebaubare Fläche (GRZ) darf bei Nebengebäuden (Garage etc.) um 50% überschritten werden (BauNVO 1990/93).





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