Abgeschickt von kbn am 19 Juli, 2007 um 11:22:50
Antwort auf: Bebaubare Fläche eines Grundstückes / Garage von J. Klett am 19 Juli, 2007 um 09:35:29:
: Hallo, die zulässige bebaubare Fläche eines Grundstückes ist zu 100% mit einem Gebäude belegt.
: Besteht die Möglichkeit trotzdem eine Fertiggarage aufzustellen oder nicht ?
: Geht eine Fertiggarage in die Berechnung ein, oder gibt es hier einen anderen Ansatz ?
: Wie verhält sich das Problem mit Carport`s ?
: Danke für eine Antwort
Die zulässige bebaubare Fläche (GRZ) darf bei Nebengebäuden (Garage etc.) um 50% überschritten werden (BauNVO 1990/93).