Re: Garagen / Stellplätze


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Abgeschickt von kbn am 19 Juli, 2007 um 12:27:06

Antwort auf: Garagen / Stellplätze von J. Klett am 19 Juli, 2007 um 10:44:28:

: Hallo,
: bei Berechnung der GRZ werden Garagen und befestigte Stellplätze berücksichtigt.
: Demzufolge ist es möglich, anstelle der geplanten Stellplätze also auch Garagen zu bauen, dass ändert die Berechnung der GRZ nicht oder ?
: Ausschlaggebend ist dann wahrscheinlich die Berechnung der GFZ.
: Kann ich also auf geplante Stellplätze unter Einhaltung der GRZ Berechnung auch z. B. Fertiggaragen aufstellen ?

Jein !!
bei der GRZ Regel ist ein befestigter Stellplatz/Carport und eine Garage gleich anzusetzen. Diese können ja auch im "nichtüberbaubaren" Bereich liegen, aber Achtung, nicht in einer privaten Grünfläche!!

Es gibt aber noch eine Garagenverordnung, und die besagt, daß zwischen Garagentor und öffentlicher Verkehrsfläche ein Stauraum (5m) zu sein hat.
Diese Einschränkung ist beim offenen Stellplatz, und ich glaube auch beim Carport, nicht relevant.




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