Schutz der ausgeführten Leistung


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Abgeschickt von Versorger am 19 Juli, 2007 um 14:07:35

Hallo liebe Lesenden,
gemäß VOB/B §4 Nr. 5 hat der Ausführende seine Leistung bis zur Abnahme vor Beschädigung zu schützen. Was nun, wenn mir durch den Bauherren ein geeigneter Schutz verwehrt wird? Beispiel: Ich soll im Rahmen der Rohbauarbeiten fertig lackierte Feuerlöschkästen montieren. Mein Schutz sähe aus, vor die Kästen Holzplatten an die Wand zu schrauben. Da es sich aber um eine Wand mit 100% Fertigstellungsgrad handelt (Sichtbeton) darf ich nichts anschrauben, also bleibt mir nur, Folie oder Pappe auf die Kästen zu kleben. Diese wird aber (mutwillig?) in regelmäßigen Abständen abgerissen. Bin ich jetzt wirklich verpflichtet, immer wieder den Gang zu machen und die Kästen erneut abzukleben? Ich hätte ja angeboten: 1 Kasten Holzverkleidung = 1 Stunde, 1 Kasten Folie = 1/2 Stunde , also spiele ich das Spiel 2mal mit, danach werden pro Kasten 0,5 Stunden Regie berechnet (ausser natürlich, ich finde den, der mir den Schutz zerstört). Wie seht ihr das?
Schönen Gruß aus Sachsen





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