Re: Stacheldraht in Wohngebiet


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Abgeschickt von Sebastian am 19 Juli, 2007 um 16:39:08:

Antwort auf: Stacheldraht in Wohngebiet von eleonore bulmer am 28 Juni, 2007 um 10:03:45:

Ich würde mal bei der Behörde fragen, die die angrenzende Straße unterhält (vermutlich die Gemeinde): Ob ein Stacheldraht unmittelbar an der Grenze zur öffentlichen Straße (in welcher Höhe eigentlich?) den Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers genügt ubd ob sie nicht von Amts wegen einschreiten wollen.
Vielleicht sind ja schon die Steine das Problem...



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