Grenzbebauung mit einer Garage in Baden -Württemberg


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Abgeschickt von René am 19 Juli, 2007 um 23:48:25

Hallo,
folgende SITUATION: Laut genehmigtem Bebauungsplan wurde ein Streifenfundament errichtet, dass mit der Oberkante der Kellerdecke unseres Hauses abschließt. Darauf wurde eine drei Meter hohe Garage errichtet (unser Grundsück ist lediglich vom Gärtner glatt gezogen worden). Der Nachbar hat ein 17 Jahre älteres Grundstück mit einem alten sanierten Haus ca. 50 cm tiefer liegen.
Vom Landratsamt wurde der Bau der Garage eingestellt mit dem Argument, es gibt dazu Urteile die besagen, dass die Messung der Garagenhöhe vom Nachbargrundstück erfolgen muss. FRAGE: Wie ist hier der rechtliche Sachverhalt ? Darf das Landratsamt den Bau ohne Nachweisführung mündlich einstellen ? Ist sollte es ein solches Gesetz geben es nicht notwendig im Bauplan mit aufzuführen ? Hat der Nachbar hier überhaut ein Mitspracherecht ?
Ich würde mich freuen von jemandem zu hören. Wir leben in Baden -Württemberg.
Hoffmann



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