Grundstückszufahrt nach Straßenneubau


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Abgeschickt von Ralf Schwuchow am 20 Juli, 2007 um 09:18:15

Hallo liebe Forumleser!

Ich habe ein kleines Beispiel im Bezug auf Grundstückszufahrten bei Planung zum Straßenneubau in einer kleinen Gemeinde.
In dem Dorf soll eine Gemeindestraße neu gebaut werden, was im Allgemeinen auch nötig wurde.

Geplant ist, dass das Straßenniveau in Längsrichtung umgekehrt werden soll, damit eine Angleichung der Straße nach einem Bahnübergang (Bahnübergang wird entfernt) erfolgen kann.

Jetzt beginnt das Problem der Anlieger auf der abzusenkenden Seite der Straße.
Die neue Straße, man kann es aber noch nicht genau sagen, soll 20-30 cm unter dem Niveau der alten Straße liegen.

Das heißt, dass von Hoftor bis zu Straßenkante (0,5 m) die Auffahrt 20-30 cm abfällt.
Diese Kante ist dann für normale Pkws unüberwindbar.

Die Gemeinde ist der Meinung, dass ist dann nicht ihr Problem, da müssen die Anlieger eben zusehen wie sie mit dem Fahrzug auf oder runter kommen.

Jetzt die Frage, wie soll sich der Grundstücksinhaber verhalten:

Die Gemeinde ihr Bauvorhaben ausführen lassen?
Ist die Gemeinde verpflichtet ein gefahrloses Befahren des Grundstückes zu gewährleisten? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man?
Besteht Aussicht auf Erfolg eine Änderung der Bauausführung zu erreichen?

Mit freundlichen Grüßen

Ralf




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