Re: Baumangel


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Abgeschickt von Elli am 04 Mai, 2004 um 20:55:19:

Antwort auf: Re: Baumangel von Jakob am 04 Mai, 2004 um 18:02:56:

Der Bauunternehmer wusste mit sicherheit das die Treppe gefließet werden sollte da ich ihn noch darauf hingewiesen habe das die Die Flisen in meiner Garage stören und ich endlich die treppe fertig stellen möchte.
Es wurde auserdem keinerlei Vertrag abgeschlossen!!!
Kann ich von ihm verlangen die Treppe zu entfernen und mir den kaufpreis zurückzuerstatten ???
: Wusste der Bauunternehmer, dass gefliest werden soll und können Sie das beweisen? Wenn Sie in Ihrem Vertrag mit der Baufirma nichts anderes vereinbart haben, dann gelten die Regelungen der §§ 433 ff. BGB. Lesen Sie mal! Die Gegenseite hat 2 Nachbesserungsversuche, also wäre jetzt Schluss. Wenn sicher sind, dass die Treppe nicht den bautechnischen Anforderungen genügt, können Sie ein Beweissicherungsverfahren einleiten und dann geht alles seinen Weg. Wo in welchem Bundesland?





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