Re: Schutz der ausgeführten Leistung


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Abgeschickt von Versorger am 20 Juli, 2007 um 11:41:33

Antwort auf: Re: Schutz der ausgeführten Leistung von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2007 um 14:09:47:

Danke für die spontane Antwort. Frage: Ist es sinnvoll zu versuchen, für diese Leistung eine Teilabnahme zu erwirken? Da "nur" die Leitungen und die Kästen sitzen, diese aber noch nicht funktionieren können (es liegt noch kein Wasser an, die Brandmelder in den Kästen sind noch nicht montiert und angeschlossen) stellt diese Leistung in meinen Augen keine in sich abgeschlossene Leistung dar. Wäre ich Vertreter des Bauherren, würde ich eine Teilabnahme verweigern...
:
: Schlagen Sie doch mal eine Teilabnahme vor und dokumentieren den Zustand ...?!




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