Re: Restfeuchte in Neubauten


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Abgeschickt von Bolanger am 20 Juli, 2007 um 16:55:04:

Antwort auf: Re: Restfeuchte in Neubauten von Edith am 20 Juli, 2007 um 15:37:58:

Die Frage zur Restfeuchte ist ein häufiges Streitthema. Es gibt sicherlich irgendwelche DIN-Normen, die den Feuchtegehalt begrenzen. Nur können Sie jetzt nicht mehr nachweisen, welcher Feuchtegehalt bei Übergabe vorhanden war. Der BU wird sagen, dass alles in Ordnung war, Sie hätten ansonsten die Übergabe ja auch nicht ohne Mängel durchgeführt. Nun kann man sich streiten, ob man in einem Neubau die Schränke bis an die Wand stellen darf, oder können sollen muss. Das wird eine endlose Geschichte.
Ich glaube ich würde zuerst das Gespräch mit Ihren Mitbewohnern suchen. Wenn die nämlich keinen Schimmel haben, dann wirds schwer für Sie zu argumentieren. Wenn alle schimmelgeplagt sind, dann können Sie deutlich leichter argumentieren.
verlaufen an den schimmeligen Wänden vielleicht irgendwelche Rohre, die undicht sein können? Heizung richtig abgedrückt? Das wäre dann ein Garantiefall.


: Nein natürlich kann ich dieses nicht nachweisen, aber wie trocken muß denn eine Wohnung nach Übergabe sein? Gibt es da irgendwelche Richtlinien?





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