Re: Frage zur Grenzbebauung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 02:23:39

Antwort auf: Frage zur Grenzbebauung von Gert Ehlert am 20 Juli, 2007 um 14:08:29:

Nein kann er nicht.

Für Sie muss zweifelsfrei erkennbar gewesen sein, dass sich der Pfosten auf Ihrem gekauften Grundstück befunden hat und das war es sicherlich nicht. Sie haben dies bestimmt erst später festgestellt, und sich natürlich auch dann erst Gedanken über den Pfosten und dessen Fundament gemacht. Wäre es zweifelsfrei erkennbar, oder müssten Sie sich die Erkennbarkeit (offensichtlich) zurechnen lassen, kann er dies. Ferner, wenn er Recht hätte, stünde Ihnen trotz allem eine Überbaurente zu.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.





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