Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 03:21:16
Antwort auf: Grenzbebauung mit einer Garage in Baden -Württemberg von René am 19 Juli, 2007 um 23:48:25:
Schauen Sie in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Dort ist definiert was Sie dürfen.
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
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