Re: Grenzbebauung mit einer Garage in Baden -Württemberg


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 03:21:16

Antwort auf: Grenzbebauung mit einer Garage in Baden -Württemberg von René am 19 Juli, 2007 um 23:48:25:

Schauen Sie in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Dort ist definiert was Sie dürfen.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




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