Re: Carpot schließen


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 03:34:40

Antwort auf: Carpot schließen von Matthias Schacher am 19 Juli, 2007 um 13:55:46:

Welches Bundesland?

Schauen Sie in die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes, dort werden Sie fündig.

In NRW dürfen auf einer Grenze maximal 9,0 m, und auf zwei Grenzen (z. B. um die Ecke, wenn die Garage/Carport in einer Ecke steht) maximal 15,0 m bebaut werden.

Dies bedeutet eine mit 9,0 m und eine mit 6,0 m.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




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