Re: Insolvenz und VOB


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 03:40:29

Antwort auf: Insolvenz und VOB von Eddy am 17 Juli, 2007 um 08:57:33:

So einfach denke ich ist dies nicht zu beantworten.

Wenn die Fa. als Gesellschaftform eine GmbH war, in der Regel nicht. Es sei denn, es wurde mit dem Privatvermögen gehaftet. Dann würden die haftenden Personen wohl haften müssen. Dann stellt sich jedoch die Frage, ob dies Zweck hat, bzw. ausreichend Vermögen vorhanden ist, für die Haftung einstehen zu können.

Die Haftung bei der GmbH kann z. B. ausgelöst werden wenn gegen das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen verstoßen wurde. Dies bedeutet, wenn Baugeld zweckentfremdet wurde. Dies ist in der Regel Häufig der Fall.

Befragen Sie einen Anwalt.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]