Re: Doppelhaushälfte, Aussenanstrich


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 03:50:03

Antwort auf: Re: Doppelhaushälfte, Aussenanstrich von Bolanger am 17 Juli, 2007 um 16:32:19:

Er darf seine Wand natürlich nicht streichen wie er möchte. Das war noch nie so ohne weiteres erlaubt.

Es gilt z. B. dort wo es solche gibt, die Gestaltungssatzungen zu berücksichtigen ( erfahren Sie beim Bauamt, ob es eine solche für Ihr Baugebiet gibt, z. B. nur karierte Ziegel, und Fassaden nur mit Zebraanstrich, etc.)

Ferner gilt es Nachbarschützende Rechte nicht zu verletzen. Hierunter fallen z. B. sehr grelle Anstriche, die sich störend auf das Nachbargrundstück, bzw. dessen Bewohner auswirken.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




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