Re: minimale lichte Türhöhe


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 03:53:50

Antwort auf: minimale lichte Türhöhe von Uwe am 18 Juli, 2007 um 14:02:11:

2,01 m bei Innentüren. Bei 2,0 m passen sie je nach Hersteller so gerade noch rein.

Aber grundsätzlich gilt zunächst einmal die Türhöhe als zulässig, die Sie vertraglich vereinbart haben. Es könnte ja sein, dass Sie z. B. eine Türhöhe von 2,035 m vereinbart hätten, weil aufgrund Ihrer Größe von 2,025 m besonderen Wert auf die Einhaltung der vereinbarten Maße legen, oder?

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




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