Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 04:13:39
Antwort auf: Muss man in BW mit Architekt planen? von Doris Brecht am 12 Juli, 2007 um 15:46:15:
Auch Maurermeister, wenn Sie denn schon älter sind, können bauvorlageberechtigt sein. Informieren Sie sich.
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich
Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.