Re: Mängel-Abzug Rechnung Fliesenleger in welcher Höhe


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 04:18:07

Antwort auf: Re: Mängel-Abzug Rechnung Fliesenleger in welcher Höhe von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2007 um 09:50:32:

Hatten Sie einen VOB oder einen BGB Vertrag?

Mehrkosten müssen dem Auftraggeber in der Regel angezeigt werden.


Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




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