Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 04:18:07
Antwort auf: Re: Mängel-Abzug Rechnung Fliesenleger in welcher Höhe von Dirk Baumeister am 15 Juli, 2007 um 09:50:32:
Hatten Sie einen VOB oder einen BGB Vertrag?
Mehrkosten müssen dem Auftraggeber in der Regel angezeigt werden.
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich
Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.