Re: Geflutete Kellerschächte


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 04:25:32

Antwort auf: Geflutete Kellerschächte von Heike am 04 Juli, 2007 um 21:10:13:

: Bei stärkeren Regenfallen laufen, bedingt durch einen Rückstau im Regenwasserkanal, die Kellerschächte voll. Duch die Fenster dringt dann das Wasser in den Keller ein. Zuletzt dermal in vierzehn Tagen. Wir haben die Doppelhaushäfte 2002 schlüsselfertig gekauft. Im Abnahmeprotokoll bereits bemängelt. Unser Bauunternehmer reagiert überhaupt nicht. Er beruft sich auf höhere Gewalt, obwohl er die Lichtschächte gegen die Empfehlung der Stadt über die Dränage mit dem Regenwasserkanl verbunden hat. Was sollen wir tun?

Lichtschächte dürfen nicht an die Dränage angeschlossen werden (siehe DIN 4095 und DIN 1986).

Im Übrigen darf eine Dränage im Regelfall nur an einen Vorfluter angeschlossen werden und nicht an den Kanal. Die Definition von Vorfluter ist ein offenes Gewässer, See, Flutgraben, Bach, etc. Kein Vorfluter, keine Dränage. Dies bedeutet im Regelfall ist dann eine Abdichtung und Dränung einer speziellen Art und Bauweise auszuführen, die ich hier nicht erläutern kann, weil es den Rahmen des Forums sprengen würde.

Ist der Anschluss der Dränage ausweise an den Kanal erlaubt, dann ist die Dränage rückstaufrei anzuschließen.

Ich würde sagen, die Arbeiten wurden wider die anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. DIN Normen hegen die Vermutung für sich, anerkannte Regeln der Technik zu sein.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




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