Re: Gutachter / Sachverständigen Mehrkosten


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 04:50:28

Antwort auf: Re: Gutachter / Sachverständigen Mehrkosten von Robert Jakolis am 24 Juni, 2007 um 17:57:30:

Vielleicht hilft Ihnen das.


Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.2.1999 - XZR 40/96 (Schleswig) entschieden, daß ein Unternehmer, der zur Nachbesserung verpflichtet ist, die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen tragen muß. Darunter fallen auch die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens


BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 338/01

Gerne schalten Auftraggeber schon bei geringen Mängeln Sachverständige ein und es zeigt sich am Ende, daß der Sachverständige keine Mängel feststellen kann.
Selbst wenn er Mängel feststellt, fragt er sich, ob bzw. wann der Auftragnehmer zusätzlich zur Mangelbeseitigung auch die Gutachterkosten übernehmen muß.

Der BGH hat festgestellt, daß die Kosten eines Privatgutachtens zu Ursache und Ausmaß von Mängeln als Mangelfolgeschäden zu betrachten sind mit dem Ergebnis, daß der Auftragnehmer auch verpflichtet ist, in dem Fall, daß der Gutachter Mängel feststellt, auch die Gutachterkosten zu bezahlen. Dieser Schadenersatzanspruch entsteht neben dem Nachbesserungsanspruch.
Eine Verzugslage des Auftragnehmers, also eine fruchtlos abgelaufene Frist zur
Nachbesserung ist zur Begründung dieses Zahlungsanspruches nicht zusätzlich erforderlich.
Voraussetzung ist lediglich, daß der Auftragnehmer den Mangel schuldhaft verursacht hat.
Stellt der Gutachter fest, daß keine Mängel vorliegen, so hat der Auftraggeber die Kosten
alleine zu tragen.

Quelle: www.vob-kartell.de

Anmerkung:
Es ist anzumerken, dass das Gutachten im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahren erfolgte
und der Beklagten unmittelbar der Streit verkündet wurde. Erstattungsfähig sind nach bisheriger Rechtssprechung Gutachten, wenn sie in unmittelbarer Beziehung zum Rechtsstreit stehen und damit prozessbezogen sind. (_kampa)

www.Frank-Stelzer.homepage.t-online.de

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

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