Re: Sichtschutzzaun in Eigentümergemeinschaft


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 05:12:52

Antwort auf: Sichtschutzzaun in Eigentümergemeinschaft von Mombasa Mc-Intosh am 27 Mai, 2007 um 13:33:23:

Nein, es muss nicht immer ein Mehrheitsbeschluss vorliegen.

Es könnte z. B. sein, dass Sie sich durch den Zaun hestört fühlen. Somit greift auch das Nachbarrecht.

Welches Bundesland?


Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223

ReinartzMarkus@t-online.de

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