Re: Kippgebühren Erdreich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 21 Juli, 2007 um 16:46:14:

Antwort auf: Re: Kippgebühren Erdreich von Michael Jaud am 20 Juli, 2007 um 18:52:14:

Was haben Sie beauftragt? Ich vermute, dass Sie nur den Auftrag gegeben haben, den Aushub wegzuschaffen. Diese Leistung wurde erbracht. Auch wenn der BU den Aushub für die Anlegung seines Gartens genutzt hätte, dann darf er Ihnen das berechnen. Dann würde sein Garten eben als Deponie betrachtet.... klar?????

Er zieht Sie damit nicht über den Tisch. Er verlangt einen angemessenen Preis für eine eigene Entsorgung. Der Preis entspricht zufällig dem Preis einer echten Delponie, wie Sie ja jetzt wissen.


: Offensichtlich haben Sie die Frage nicht verstanden.............Ich soll für die Entsorgung der gesamten Menge bezahlen, obwohl es sich um gute Muttererde handelt die auf der Baustelle der Firma gebraucht wurde...klar ????

: : Hat die Firma die Leistung des Kippens erbracht? Würden Sie lieber für die Entsorgung der gesamten Menge zahlen?

: : Die Leute kommen auf Ideen.....

: :
: : : Hallo,

: : : benötige Hilfe zu einer Frage.
: : :
: : : Auf einem Grundstück wurde eine Lichtgrube ausgehoben. Das angefallene Erdreich wurde durch die beauftragte Firma teils auf einer Fremd Deponie entsorgt (Rechnung). Der andere Teil wurde bei einer Baustelle abgeladen, an der die Firma selbst arbeitete und einen Wall erstellte. Ein Mitarbeiter betonte noch das man diese ausgehobene Erde gut brachen könnte. Nun hat die Firma außer der Rechnung der Fremddeponie auch noch Kippgebühren dafür erhoben, obwohl die Erde für die eigene Baustelle gebraucht wurde.

: : :
: : : Muß man diese Kippgebühren bezahlen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]