Re: Kellerabdichtung/Noppenfolie


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 17:22:35

Antwort auf: Re: Kellerabdichtung/Noppenfolie von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 27 Mai, 2007 um 19:15:52:

: hallo j.k.
: sie müssten mir zu klärung erst einmal ein paar fragen beantworten....wie und wo haben sie festgestellt, dass der "aussenputz" schadhaft ist? wie sieht der schaden aus? was haben sie für kellermauerwerk? wie ist der aufbau von innen nach aussen?
: üblicherweise erfolgt nach dem mauern (kein aussenputz) eine dickbeschichtung, punktuell wird eine perimeterdämmung aufgeklebt. zum schutz der perimeterdämmung und zur "wasserableitung" wird eine drainplatte vorgestellt.
: diese arbeiten übernimmt üblicherweise bis hierhin die rohbaufirma- also der bauträger.sie käönnen mich auch gerne anrufen unter 0201-496905
: oder 0177-7-496905
: mfg
: bodo hermann


Noppenbahn auf Dickbeschichtung ist nicht erlaubt (keine Gleitschicht). Es muss vor der Abdichtung eine Gleitschicht angebracht werden, die in der Lage ist die anstehende Bodendynamik aufzunehmen. Siehe DIN 18195-10.

Werden Dänplatten angebracht muss eine Dränage vorhanden sein (DIN 4095). Damit das eine Dränage ausgeführt werden darf, muss in der Regel eine Vorflut vorhanden sein. Die definition von Voflut ist ein offenes Gewässer, ein Bachlauf, ein See, Flutgraben, etc. an den Rückstaufrei angeschlossen werden kann. Ist keine Vorflut vorhanden kann es keine Dränage geben. Darf die Dränage ausnahmsweise an das städtische Kanalsystem angeschlossen werden, dann ist das Dränwasser über die Rückstauebene zu pumpen. Siehe DIN 4095 und DIN 1986. Danach darf in der Regel keine Dränage an die Kanalisation angeschlossen werden.

Im Übrigen ist bei der Verwenung von Dränplatten in der Regel davon auszugehen, dass nur feinkörniges Material zur Verfüllung der Baugrube verwendet werden darf. Befragen Sie den Plattenhersteller. Meistens Körnung 0 - 8 mm.

Nach DIN 4095 sind andere Korngrößen auch zugelassen, die jedoch bei der verwendung von Dränplatten meistens nicht verwendet werden dürfen.

Die Dränplatte kann auch gleichzeitig -je nach Hersteller- als Schutzplatte für Abdichtung, sowie als Gleitschicht dienen.

Nach DIN 18195-4 oder 18195-6 sind Sockelbereiche an Wänden abzudichten. Dies bedeutet, unter dem Putz muss in der Regel eine Abdichtung aufgebracht werden. Die Abdichtung kann entfallen, wenn ausreichend wasserabweisende Baustoffe verwendet werden. ockelputze sind meisst nur Wasserabweisend aber nicht wasserdicht.

Es hört sich jedoch sehr nach versteckten Mängeln an, so dass Sie gute Karten haben. Gehen Sie die Sache an. Bei versteckten Mängeln gelten längere Verjährungsfristen. Gemessen ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie davon Kenntnis hatten.

Komplizierte Materie, die man aus der Ferne mit den wenigen Angaben von Ihnen nicht beurteilen kann.

Wichtig ist, welche Abdichtung überhaupt aufgebracht wurde. Danach richten sich die weiteren Schritte und Materialien.


Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden



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