Re: Rechtliches zu Mischgebiet


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 17:34:48

Antwort auf: Rechtliches zu Mischgebiet von shagma am 12 Juli, 2007 um 08:39:02:

: Ich habe mal eine rechtliche Frage zu Mischgebieten.
: Lt. § 6 BauNVO ist hier festgelegt, dass das Wohnen in einem Mischgebiert durch das angesiedelte Gewerbe nicht wesentlich beinträchtigt werden darf. Aber was ist "wesentlich"? Gibt es in irgendwelchen Gesetzen noch Differenzierungen dazu? Ich hatte z.B. auch irgendwo gelesen, dass sich in Mischgebieten kein produzierendes Gewerbe ansiedeln darf. Gibt es dafür ein Gesetz?

In der Baunutzungsverordnung finden Sie Angaben über die Nutzung und zulässigkeit von Bauvorhaben. Ansinsten in den bisherigen Urteilen, was z. B. ein störendes Gewerbe ist, und was nicht.

Zu rechtlichen Fragen dürfen sich nur Juristen äußern. Befragen Sie einen Juristen.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden




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