Re: Kostenvoranschlag


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Abgeschickt von Thomas am 07 Mai, 2004 um 11:08:02:

Antwort auf: Wasserschaden von Kull Uwe am 04 Mai, 2004 um 18:06:54:

Die Steigleitung ist in normalen Fällen dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen. Daher dürfte dies die Versicherung der Eigentümergemeinschaft tragen. Sie kriegen die Fläche ersetzt aber kein neues Bad. Um die angemessene Entschädigung zu ermitteln sollten sie sich einen (kostenfreien) Kostenvoranschlag eines Fliesenlegers einholen.




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