Re: Kippgebühren Erdreich


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 17:45:23

Antwort auf: Re: Kippgebühren Erdreich von Dirk Baumeister am 21 Juli, 2007 um 14:48:26:

: : Offensichtlich haben Sie die Frage nicht verstanden.............Ich soll für die Entsorgung der gesamten Menge bezahlen, obwohl es sich um gute Muttererde handelt die auf der Baustelle der Firma gebraucht wurde...klar ????

: : : Hat die Firma die Leistung des Kippens erbracht? Würden Sie lieber für die Entsorgung der gesamten Menge zahlen?

: : : Die Leute kommen auf Ideen.....

: : :
: : : : Hallo,

: : : : benötige Hilfe zu einer Frage.
: : : :
: : : : Auf einem Grundstück wurde eine Lichtgrube ausgehoben. Das angefallene Erdreich wurde durch die beauftragte Firma teils auf einer Fremd Deponie entsorgt (Rechnung). Der andere Teil wurde bei einer Baustelle abgeladen, an der die Firma selbst arbeitete und einen Wall erstellte. Ein Mitarbeiter betonte noch das man diese ausgehobene Erde gut brachen könnte. Nun hat die Firma außer der Rechnung der Fremddeponie auch noch Kippgebühren dafür erhoben, obwohl die Erde für die eigene Baustelle gebraucht wurde.

: : : :
: : : : Muß man diese Kippgebühren bezahlen?

:
: Beim Entsorgen von Erdreich fallen typischerweise mehrere zu erbringende Leistungen an. Das Material muss aufgenommen, irgendwohin transportiert und am Ziel wieder abgeladen werden. Je nach Entfernung des Transportes (Deponie, nächste Baustelle, direkter Nachbar) können sich die Preise dafür unterscheiden. Zusätzlich entstehen Kosten für eine Entsorgung wenn das Material auf einer Deponie landet. Diese Kosten hängen von der Art und Belastung des Materials ab (Mutterboden, Füllboden, Kies, Schotter, Sondermüll, ...)

: Die von dem Unternehmer erbrachte Leistung ist auf jeden Fall das Laden und Transportieren des Materials. Wenn die Kosten der Entsorgung erspart bleiben ist das zumindest schon mal ein Vorteil gegenüber einer kompletten Entsorgung auf einer Deponie. Der Bauherr kann das Material kostenfrei oder gegen einen zu vereinbarenden Betrag zur Verfügung stellen. Wenn der Unternehmer jetzt den Aushub bei der anderen Baustelle weiter verkauft hat das mit der Überlassung des Materials erst mal nichts mehr zu tun.

: Fraglich ist jedoch, ob der Unternehmer auf eine Geldforderung des Bauherrn eingehen würde. Alternativ kann er ja auftragsgemäß das Material entsorgen, was für den Bauherren meist mit höheren Kosten verbunden ist.

Wenn Sie im Vertrag vereinbart haben, das der Unternehmer z. B. 300 cbm Aushub auf eine Kipstelle oder eine Deponie seiner Wahl zu entsorgen hat, können Sie nicht unternehmen. Das ist sein unternehmerischer Vorteil, wenn noch irgendjemand sonst im für die Anlieferung wiederum Geld bezahlt und er dies aus diesem Grund dort weiter verkauft.

Zu rechtlichen Fragen dürfen sich nur Juristen äußern. Befragen Sie einen Juristen.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 0170 2940 223
E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.



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