Gartenschräge


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Abgeschickt von Willy Rougelis am 21 Juli, 2007 um 19:49:39

Hallo,
wir haben einen kleinen Streit mit unserem Bauträger.
Gegenstand ist, "dass wir von Terasse zur Grundstücksgrenze (Länge ca. 5m) einen Höhenunterschied von 60 cm haben!! - sozusagen eine ungewollte Gartenschräge um Wein anzubauen ;-)".

Im Kaufvertrag steht, "dass beide Parteien vereinbaren, aufgrund eines noch nicht zu bestimmenden Höhenverlaufs kein Anspruch auf ein waagerechtes Grundstück besteht."

Wir wollen auch keinen waagerechten Garten, nur dieser Höhenuntershcied ist für uns nicht "zumutbar".
Nun zur Frage:
=> Haben wir als Bauherr eine rechtliche Handhabe gegenüber dem Bauträger - auf Basis "nicht zumutbar" ? ?

Danke für ein kurzes Feedback & Grüße,
Willy Rougelis



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