Verlauf des Radwegs


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Abgeschickt von Willy Rougelis am 21 Juli, 2007 um 19:56:53

Hallo nochmals,

gibt es einen Anspruch auf "Minderung" wenn bei Abschluss des Kaufvertrages die Grundtücksgrenze des Gartens nach hinten auf einer Breite von ca. 15m offen war - bis der städtische Radweg vorgesehen war.

Nun aber aus "angeblich Umlegen von Versorgungsleitungen (was wohl nicht bekannt war), nun der städtische Radweg direkt an unserer Grundstücksgrenze des Gartens vorbei führt.

Danke & Grüße,
Willy Rougelis



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