Re: Aus Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus machen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juli, 2007 um 07:54:44

Antwort auf: Aus Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus machen von M.König am 22 Juli, 2007 um 00:32:31:

: Hallo,

: ich beabsichtige ein Haus zu kaufen.Dieses Haus gilt als Einfamilienhaus, hat aber eine abgetrennte Wohnung mit seperatem Hauseingang, eigenem Treppenhaus,Bad,Küche, etc.
: Die Wohnung ist vom Rest des Hauses nur durch eine Tür getrennt, die man problemlos zumauern oder "nutzlos" machen könnte.

: Meine Frage:

: Wenn ich das Haus kaufen sollte, möchte ich auf alle Fälle die abgetrennte Wohnung vermieten.
: Welche Auflagen muß ich erfüllen, damit ich sie vermieten darf?
: Habe viele Sachen gehört wie Antrag beim Bauamt, Abgeschlossenheitserklärung, Eintrag im Grundbuch, notarielle Beglaubigung für Finanzamt...etc.
: Wer kennt sich aus, was muß ich beachten, möchte nicht nachher in eine versteckte Kostenfalle tappen, wenn es um Genehmigungen geht.

: Vielen Dank im voraus für euere Bemühungen
: Gruß
: M.König

Meine grundsätzliche Empfehlung:
vor einem Hauskauf klären, was überhaupt gekauft wird bzw. was bisher genehmigter Stand ist. Dazu ist dringend die Vorlage der Baugenehmigung (durch den Eigentümer oder Einsicht in die Hausakte) erforderlich. Häufig finden sich bei älteren Häusern Anbauten und Umbauten, die genehmigungspflichtig sind aber nie genehmigt wurden. Damit entstehen für den Käufer unklare Situationen, die auf ihr (Kosten-)Risiko von der nachträglichen Genehmigung bis hin zur möglichen Rückbauforderung seitens der Behörde eingeschätzt werden sollten. Formal sind diese Umbauten als "Schwarzbau" einzuschätzen. Weitere Infos unter:
http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
http://nrw-baurecht.de/kann-ein-schwarzbau-bestandsschutz-erlangen-t141.html

Eintrag ins Grundbuch kann ich nicht nachvollziehen, Abgeschlossenheitserklärung ist nur bei Eigentumswohnungen erforderlich, Beglaubigung für das Finanzamt kommt mir seltsam und wenig nachvollziehbar vor (kenne ich mich aber nicht mit aus).

Die bautechnischen Anforderungen an Ein- und Zweifamilienhäuser sind fast gleich, sodass zumindest hieraus nicht zwingend mit gravierenden Umbaumaßnahmen zu rechnen ist.



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