archäologische denkmalpflege


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Abgeschickt von Ann-Christin Busse am 22 Juli, 2007 um 10:40:24

Wenn im Bebauungsplan darauf hingewiesen wird, dass auf dem Grundstück eine archäologische Funderwartung besteht (verfüllte Kellergruben, Fundamente...)und dass alle Erdarbeiten, Erschließungsarbeiten und Ausschachtungen einer Baugrube vor Beginn angezeigt werden müssen. Wie lange könnte die Denkmalschutzbehörde einen Hausbau verzögern, sofern es tatsächlich zu Funden kommt?




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