Re: Grenzbebauung Terassenüberdachung


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Abgeschickt von Hermes Uwe am 22 Juli, 2007 um 11:57:42

Antwort auf: Re: Grenzbebauung Terassenüberdachung von Markus Reinartz am 21 Juli, 2007 um 17:47:48:

: : : vielen Dank für Ihre Auskunft
: : : in Rheinland-Pfalz !!!!!
: : : Welches Bundesland??

: : : Markus Reinartz
: : : Freier Sachverständiger für Bauwesen
: : : Hauptstraße 51
: : : 53894 Mechernich

: : : Tel.: 0170 2940 223
: : : E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

: : : PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.

:
: Sie benötigen die Unterschrift Ihres Nachbarn. Dies natürlich allumfänglich. So z. B. auch mit Übertragungsvereinbarung der Vereinbarung auf etwaige Rechtsnachfolger für den Fall des Verkaufs eines der beiden Grundstücke.

: Zu rechtlichen Fragen dürfen sich nur Juristen äußern. Befragen Sie einen Juristen.

: Markus Reinartz
: Freier Sachverständiger für Bauwesen
: Hauptstraße 51
: 53894 Mechernich

: Tel.: 0170 2940 223
: E. - Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

: PS. Meine Beiträge im Netz stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann hierfür keinerlei Haftung übernommen werden.




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