Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juli, 2007 um 21:11:53

Antwort auf: Nutzungsänderung von Martina am 22 Juli, 2007 um 18:44:01:

: Hallo,
: habe mich am 1.Juni selbständig gemacht mit einer Fahrschule, in einem Gebäude mit ca.6 Parteien und einem Geschäftsraum, das Gebäude steht ca. 100 Jahre schon da und steht unter Denkmalschutz. In meinem Geschäftsraum war vorher eine Reinigung und ein Fahrradladen, jetzt bekommen wir ein schreiben das wir eine Nutzungsänderung und 2 Stellplätze zu Verfügung stellen müssen habe etwas gelesen über Bestandsrecht ist dies für uns auch anzuwenden?

Der Bestandsschutz besteht für eine Reinigung und einen Fahrradladen, nicht für eine Fahrschule. Die Nutzungsänderung sollten schon beantragt werden. Je nach Bundesland reicht auch ein Anzeigeverfahren. Die neue Nutzung unterliegt der aktuellen Rechtslage sodass der Nachweis der Stellplätze ebenfalls erforderlich werden wird. Vielleicht bietet sich hier noch Potential zur Verhandlung über ein oder zwei Stellplätze oder es besteht die Möglichkeit auf Stellplätze zurück zu greifen, die u. U. für die bisherige Nutzung als Reinigung oder Fahrradladen zur Verfügung standen.



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