Stelzenhaus direkt vor Nachbarsfenster


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Abgeschickt von Sydney am 23 Juli, 2007 um 08:29:19

Leider wurde vor unserer Wohn- und Esszimmer von unserem Nachbarn ein 3,55 hohes Stelzenhaus gestellt. Unserer Wohnhaus befindet sich 2,75 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Das Stelzenhaus wurde mit einem Abstand von ca. 1,80m direkt im Blickfeld von Wohn- und Esszimmer erstellt und ist leider eine Beeinträchtigung, da dieses gewaltig hohe Teil nun permanent in unserem Sichtfeld liegt. Ein betagter Kirschbaum bringt hier keinen wirklichen Sichtschutz. Drei Gespräche mit dem Nachbarn waren leider nicht erfolgreich und die Bitte, das Stelzenhaus doch nicht direkt vor unsere Fenster zu stellen brachten auch keine Standortänderung. In einer Gartengröße von 500m² hätte es sicherlich andere Standorte gegeben. Leider möchte man hier nicht auf den Gemüseanbau verzichten oder 2m in der Länge des Grundstücks einbüßen, da man sonst dort ja nicht mehr Fußball spielen kann. Eine Anfrage beim Bauamt verlief leider negativ. Es geht uns nicht darum das Stelzenhaus zu verbieten, sondern einen anderen Standort zu erwirken. Wer weiß Rat oder hat ähnliches erfahren. Kann man hier im Nachbarrecht etwas erwirken oder über BGB § 1004 (sonstige Beeinträchtigung ); gibt es etwas im Bereich Rücksichtsnahmegebot.
Auf Bemerkungen wie: Haben Sie keine Kinder oder kaufen Sie sich Gardinen bitten wir Abzusehen.
Danke.



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