Swimming Pool / NRW DU / Rechtslage


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Abgeschickt von Holger B am 23 Juli, 2007 um 17:51:21

Hallo
Angenommen A wohnhaft in Duisburg möchte einen Pool im Garten bauen, so 30m³.
Die LBO NRW sagt Gehnemigungsfrei. Die mündliche Aussage des Bauamtes DU war, nur ebenerdig, wenns aus dem Boden rausragt müssen Abstandsflächen (3m) eingehalten werden.
Mir wurde aber nicht mitgeteilt wo das steht. Welche Gesetze der Städte können den sowas vorschreiben ??
gruß



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