Re: Swimming Pool / NRW DU / Rechtslage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juli, 2007 um 22:41:53

Antwort auf: Swimming Pool / NRW DU / Rechtslage von Holger B am 23 Juli, 2007 um 17:51:21:

: Hallo
: Angenommen A wohnhaft in Duisburg möchte einen Pool im Garten bauen, so 30m³.
: Die LBO NRW sagt Gehnemigungsfrei. Die mündliche Aussage des Bauamtes DU war, nur ebenerdig, wenns aus dem Boden rausragt müssen Abstandsflächen (3m) eingehalten werden.
: Mir wurde aber nicht mitgeteilt wo das steht. Welche Gesetze der Städte können den sowas vorschreiben ??
: gruß

... steht auch in der BauO NRW (§6)



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