Architektenschutz


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Abgeschickt von Roki am 24 Juli, 2007 um 14:35:41

Liebe Fachleute,
kann man bei Bürotürschildern in einem größeren Verwaltungsgebäude, die bei Namensveränderung allesamt geändert werden müssen, vom Architekten vorgegebenen Design des Einschubblattes abweichen oder muß genau der Stil / Farbton eingehalten werden?
Es geht um ca. 800 Schilder...
Wie lange gilt der Architektenschutz eigentlich?

Viele Grüße
Roki



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