Re: Terassenüberdachung und fehlende Genehmigungen für andere Anbauten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Juli, 2007 um 14:40:52

Antwort auf: Terassenüberdachung und fehlende Genehmigungen für andere Anbauten von H. Deep am 24 Juli, 2007 um 13:52:45:

: Hallo habe eben mit dem Bauamt telefoniet, dort erfuhrt ich das ich um meine Terasse (Reihenhaus) überdachen zu können eine Genehmigung brauche. Nun habe ich in den letzten Jahren aber bereits einige andere Sachen überdacht (Fahrradständer, Treppe etc.) - da hab ich jetzt beiläufig erfahren, dass ich hierzu hätte auch eine Genehmigung gebraucht - was nun?
: Stell ich einen Bauantrag für die Terasse und bei der Abnahme "stolpert" der gute mann über die anderen Sachen dann wirds wohl weniger lustig !?

: Oder stimmt das mit der Treppe etc. so nicht - HIILFE!

Eine Genehmigungspflicht ist für die Überdachungen wohl anzunehmen - vorbehaltlich einer genaueren Prüfung der baulichen Anlagen.
Ich würde empfehlen alles in einem Aufwasch (nachträglich) zu beantragen, sofern es denn genehmigungsfähig ist. Unter Umständen sind für Teile Zustimmungen der Nachbarn und Befreiungen erforderlich, was vorab geprüft werden sollte.



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