Abgeschickt von Heijo am 24 Juli, 2007 um 18:39:08
Antwort auf: Re: Terassenüberdachung und fehlende Genehmigungen für andere Anbauten von Dirk Baumeister am 24 Juli, 2007 um 14:40:52:
Hallo,
wir wollen demnächst auch unsere Terrasse überdachen (lichtdurchlässige Stegplatten).
In der LBO BW steht im Anhang zu Verfahrensfreie Vorhaben § 50 Abs.1 unter Pkt.11 : Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30m² Grundfläche.
Brauche ich dann trotzdem eine Genehmigung und das Einverständnis der Nachbarn ? (Reihenhäuser)
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar !
Gruß Heijo