Re: Terassenüberdachung in BW


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Abgeschickt von Heijo am 24 Juli, 2007 um 18:39:08

Antwort auf: Re: Terassenüberdachung und fehlende Genehmigungen für andere Anbauten von Dirk Baumeister am 24 Juli, 2007 um 14:40:52:

Hallo,

wir wollen demnächst auch unsere Terrasse überdachen (lichtdurchlässige Stegplatten).

In der LBO BW steht im Anhang zu Verfahrensfreie Vorhaben § 50 Abs.1 unter Pkt.11 : Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30m² Grundfläche.

Brauche ich dann trotzdem eine Genehmigung und das Einverständnis der Nachbarn ? (Reihenhäuser)

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar !

Gruß Heijo





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