Re: Terassenüberdachung in BW


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Juli, 2007 um 21:24:05

Antwort auf: Re: Terassenüberdachung in BW von Heijo am 24 Juli, 2007 um 18:39:08:

: Hallo,

: wir wollen demnächst auch unsere Terrasse überdachen (lichtdurchlässige Stegplatten).

: In der LBO BW steht im Anhang zu Verfahrensfreie Vorhaben § 50 Abs.1 unter Pkt.11 : Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30m² Grundfläche.

: Brauche ich dann trotzdem eine Genehmigung und das Einverständnis der Nachbarn ? (Reihenhäuser)

: Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar !

: Gruß Heijo


... kommt auf den Einzelfall und den Nachbarn an. Es gibt eine Reihe Urteile, die bei Reihenhäusern aufgrund der besonderen Dichte und Nähe zu den Nachbarn ein erhöhtes Gebot der Rücksichtnahme zu Grunde legen. Wenn der Nachbar durch die Überdachung in irgendeiner Form beeinträchtigt sein könnte, wäre es dringend zu empfehlen vorher mit ihm zu sprechen und z. B. das Einverständnis schriftlich einzuholen.



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