Re: Swimming Pool / NRW DU / Rechtslage


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Abgeschickt von Holger B am 24 Juli, 2007 um 22:34:16

Antwort auf: Re: Swimming Pool / NRW DU / Rechtslage von Dirk Baumeister am 23 Juli, 2007 um 22:41:53:

: : Hallo
: : Angenommen A wohnhaft in Duisburg möchte einen Pool im Garten bauen, so 30m³.
: : Die LBO NRW sagt Gehnemigungsfrei. Die mündliche Aussage des Bauamtes DU war, nur ebenerdig, wenns aus dem Boden rausragt müssen Abstandsflächen (3m) eingehalten werden.
: : Mir wurde aber nicht mitgeteilt wo das steht. Welche Gesetze der Städte können den sowas vorschreiben ??
: : gruß

: ... steht auch in der BauO NRW (§6)

Hallo nochmal
Wenn ich die BauO NRW richtig lese steht in §6 Abs 11 das ich ohne Abstandfläche den Pool bauen darf, auch 30cm rausragend, richtig oder falsch ??





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