Weglassen von Dachvorsprung


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Abgeschickt von Pisch am 07 Mai, 2004 um 20:13:30

Habe eine Wohnung gekauft-Neubau nach Expose.Über mir ist noch eine Dachwohnung mit "eingelassenem Balkon".Jetzt bei der Erstellung des Hauses stelle ich fest,das entgegen dem Expose und auch der Baugenehmigung der angebotene Dachvorsprung von 70cm nicht gebaut wird ,sonder der Balkon vorn an der Hausaussenwand sitzt,sodass die über mir wohnenden direkten Blick auf meinen Balkon haben.Der Dachüberstand war jedoch für mich mit eine wichtige Kaufentscheidung für diese Wohnung.
Was soll ich machen,da ich die Wohnung eigentlich möchte.
MfG Pisch


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