Re: Nutzungsänderung Garage>Büro


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2007 um 13:51:31

Antwort auf: Nutzungsänderung Garage>Büro von Gregor am 25 Juli, 2007 um 11:26:48:

: Sehr geehrte Damen und Herren,
: ich habe in diesem Forum schon einige Beiträge zu dem Thema Nutzungsänderung einer Garage gefunden. Allerdings handelte es sich hierbei immer um eine Nutzung als Wohnraum. Ich würde gerne aus meiner Garage, die ebenfalls wie hier so oft beschrieben auf der Grundstücksgrenze steht, ein Büro machen. Die Garage ist in den 60´er Jahren gebaut worden. Die Gesamtlänge beträgt 17 m. Es sind 3 Teilbereiche, wovon 2 zu einem Büro zusammengeschlossen werden und ein Teil Garage bleibt. Das Haus des Nachbarn ist in den 80´ern gebaut worden.
: Die dem Nachbarn zugewendete Seite ist komplett geschlossen, weder Tür noch Fenster, und so soll es auch bleiben.

: Mit freundlichen Grüßen

: Gregor Weyers


Ich nehme an, dass die aus der Beschreibung resultierende Frage lauten soll, ob es Chancen auf eine Genehmigung gibt. Die Antwort ist recht leicht und eindeutig: Nein, solange die dann auslösenden Abstandflächen nicht auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen werden können (z. B. Baulast). Nach heutiger Rechtslage überschreitet bereits die Länge der Garage selbst die Zulässigkeit in den meisten (vielleicht sogar allen) Bundesländern.

Ganz allgemein sind Garagen und die sonstigen Nebengebäude von den Abstandregelungen nur deshalb ausgenommen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass von ihnen eine geringere Beeinträchtigung für die Nachbarn ausgeht als von einer Hauptnutzung (Büro, Wohnen, Gewerbe, Praxis, Kanzlei, ...)



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