Re: Gewohnheitsrecht bei Ungenemitem dachausbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Juli, 2007 um 13:52:31

Antwort auf: Gewohnheitsrecht bei Ungenemitem dachausbau von Karla Müller am 26 Juli, 2007 um 08:51:39:

: Hallo,
: wir haben vor 15 Jahre unser Dachboden ausgebaut es wurde alles ordnungsgemäss von einem Dachdecker bzw schreiner gemacht aber ohne genehmigung. gibt es nach so langer Zeit gewohnheitsrecht? Was ist wenn wir das Haus verkaufen.

: Danke Karla

Nein, Gewohnheitsrecht, Bestandsschutz oder ähnliches durch Zeitablauf gibt es nicht. Formell handelt es sich um eine ungenehmigte Umnutzung.
Zu den Folgen siehe unter:
http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
http://nrw-baurecht.de/kann-ein-schwarzbau-bestandsschutz-erlangen-t141.html



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